HÄRTEFALLFONDS „WIR FÜR LÜNEBURG“
Anmerkung: Die Frist für die Anträge zum Härtefallfons „Wir für Lüneburg" ist mit dem 8. Juni 2020 abgelaufen.
Die Hansestadt Lüneburg möchte kleine Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Lage geraten sind. Viele Lüneburger Unternehmerinnen und Unternehmer können ab sofort eine einmalige Förderung in Höhe von 2.500,- Euro bei der Hansestadt beantragen.
QUICKCHECK
Hat mein Unternehmen Anspruch auf den Härtefallfonds?
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Du bist nach § 2 des Gewerbesteuergesetzes gewerbesteuerpflichtig?
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Du hast Deine Hauptniederlassung in Lüneburg?
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Du hast max. 9 Mitarbeiter (die Berechnung findest Du in den FAQs auf Seite 5)
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Deine aktuelle Lage wurde nachweislich durch Corona ausgelöst und Du bist unverschuldet in eine existenzbedrohliche Lage gerutscht?
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Du hast bereits Landes- und Bundesmittel beantragt?
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Du warst vor dem 1. März 2020 noch NICHT in Schwierigkeiten?
Alle Fragen mit „Ja" beantwortet? Dann erhältst Du hier die weiteren Informationen und gelangst zum Antrag.