Ab Montag, 2. November 2020, gilt in der Lüneburger Innenstadt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, um die Ausbreitung des Corona-Virus' einzudämmen. Wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohnern den Wert von 35 übersteigt (aktuelle Werte unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen), dann müssen Bürgerinnen und Bürger rund um das Rathaus und in bestimmten weiteren Straßen in der Innenstadt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Pflicht gilt montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr und an verkaufsoffenen Sonntagen von 13 bis 19 Uhr.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg zu diesem Thema ist am 30. Oktober 2020 erschienen.
Betroffen sind folgende Straßen:
Am Berge
An den Brodbänken
Rosenstraße
Am Ochsenmarkt
Finkstraße
Münzstraße
Große Bäckerstraße
Kleine Bäckerstraße
Zollstraße
Auf dem Wüstenort
Glockenstraße
Am Sande
Heiligengeiststraße
Enge Straße
Grapengießerstraße
Kuhstraße
Schröderstraße
Apothekenstraße
Katzenstraße
An der Münze
Am Markt
Marktplatz
Waagestraße
Untere Schrangenstraße
Obere Schrangenstraße
Schrangenplatz
Schlägertwiete
Salzstraße
Neue Sülze
Comments